Obwohl die EZB seit Jahren eine „Null-Zins-Politik“ durchzieht, kostet der Dispositionskredit im geduldeten Rahmen nach wie vor zwischen 12% und 15%.
Wird der Rahmen überschritten, berechnen die Banken für die „ungeduldete Inanspruchnahme“ gerne auch 17% – 20%. Diese Flexibilität kostet bei einer Inanspruchnahme von durchschnittlich 25.000,- Euro im Jahr knapp 3.500,- Euro Zinsen (bei 13,95% p.a.). Doch es geht auch viel günstiger:
Viele Laborinhaber haben in den 90er Jahren kapitalbildende Lebensversicherungen abgeschlossen und ärgern sich über die ständig sinkenden Überschussbeteiligungen. Mit einem kurzen Schreiben an den Versicherer können Sie sich dank der niedrigen Zinsen eine Menge Geld – und so manche unangenehme Diskussion mit Ihrer Bank – sparen.
Durch die Beiträge, die Sie in den vergangenen Jahren in den Vertrag eingezahlt haben, ist ein sogenanntes „Deckungskapital“ entstanden – vergleichbar mit dem Guthaben auf einem Sparbuch. Sie haben die Möglichkeit, sich Teile Ihres Guthabens auszuleihen. Bei einer Lebensversicherung spricht man von einer „Beleihung“. Im Gegensatz zu einer Entnahme bei einem Sparbuch verzinst sich Ihr Guthaben in voller Höhe weiter. Bei Policen die 1994 und 2002 abgeschlossen wurden, mit mindestens 4% pro Jahr. Für den Betrag, den Sie sich geliehen haben, berechnet der Versicherer einen Zins von 6% – 7%. Bei der Rückzahlung des „geliehenen“ Geldes gibt es keine Fristen. Wenn der Betrag bis zum Ablauf der Police nicht zurück gezahlt wurde, wird er vom Auszahlungsbetrag abgezogen.
So beleihen Sie Ihre Lebensversicherung:
- Bitten Sie Ihren Versicherungsmakler oder den Versicherer direkt schriftlich um Auskunft, wie hoch der „Beleihungswert“ Ihres Vertrages ist.
- Bitten Sie Ihren Steuerberater um Prüfung der Steuerunschädlichkeit der Beleihung.
- Fordern Sie bei Bedarf die Formulare an, die der Versicherer für eine Beleihung benötigt.
In der Regel können Sie innerhalb von ein bis zwei Wochen über das Kapital verfügen.
Ohne Berücksichtigung eventueller Steuereffekte ergibt sich für das eingangs genannte Beispiel eine Ersparnis von 50% der Zinskosten pro Jahr. Sofern der Beleihungszins steuerlich abzugsfähig ist, ohne die Steuerfreiheit der Auszahlung zu gefährden, kann die Ersparnis je nach Rechtsform des Dentallabors und den damit verbundenen Steuersätzen bis zu 100% betragen, da die Zinsen auf Ihr Versicherungsguthaben steuerfrei sind. Selbstverständlich ist eine Beleihung auch für andere Zwecke möglich – schliesslich ist es Ihr Geld.