Das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht kündigt weitere Prüfungen an, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Sicherer Betrieb von Online-Shops
  • Schutz vor Verschlüsselungstrojanern in Arztpraxen
  • Erfüllung von Rechenschaftspflichten bei Großbetrieben und Mittelständlern
  • Umsetzung der Informationspflichten in Bewerbungsverfahren

Mit den Prüfungen will das BayLDA den bayerischen Unternehmen aufzeigen, was im Hinblick auf die DSGVO „tatsächlich Prüfmaßstab ist und von den Verantwortlichen erwartet wird“.

Bisher sind 3 Fälle bekannt geworden, in denen von einer europäischen Datenschutzbehörde Sanktionen erlassen wurden:

  • Geldbuße in Höhe von EUR 20.000.- wegen mangelhafter Verschlüsselung von Nutzerdaten auf der Internetseite „knuddels.de“
  • Geldbuße von 400.000 EUR wegen eines Zugriff auf Patientendaten durch ein Krankenhaus
  • Geldbuße von 4.800 EUR wegen einer unzulässigen Videoüberwachung in einem öffentlichen Raum.

Zur Erinnerung: Gemäß Art. 83 Abs. 4 DSGVO sind Geldbußen bis 10 Millionen Euro bzw. bis 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, in schweren Fällen bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes möglich. Die Abschreckungswirkung dieser enorm hohen Geldbußen soll von Anfang an dazu beitragen, die DSGVO möglichst schnell und nachhaltig zur Geltung zu bringen.