Bei JULIANS VARIO handelt es sich um eine Garantieversicherung für zahntechnische Meisterbetriebe, die es Ihnen ermöglicht, unter eigenem Namen bis zu 60 Monate Garantie auf den von Ihnen hergestellten Zahnersatz auszusprechen.

Die dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen AVB JULIANS VARIO 09 regeln das Rechtsverhältnis zwischen Ihrem Dentallabor und dem Versicherungsunternehmen.

Die Garantiebedingungen Ihres Labors, welche Sie mit der Garantieurkunde aushändigen, regeln das Rechtsverhältnis zwischen Ihrem Dentallabor und dem Zahnarzt / Patient.

Die Versicherungsbedingungen und die Garantiebedingungen sind aufeinander abgestimmt, so dass für Sie kein Risiko entsteht. Wenn gemäß den Garantiebedingungen Ihres Labors der Garantiefall eingetreten ist, gilt dies auch für Ihren Versicherungsvertrag.

 

So einfach geht Garantie

Nach der Installation der Erfassungssoftware VARIODATA kann es losgehen. Erfassen Sie mit wenigen Mausklicks

  • Rechnungsdatum
  • Rechnungsnummer
  • Garantiemodell
  • Garantiedauer
  • Kontrollintervall
  • Netto Arbeitswert inkl. Material

und mit dem nächsten Mausklick wird die individuelle Garantiezusage gedruckt. Gleichzeitig werden die Zusagedaten via Internet (ohne Zahnarzt- und Patientenamen) an uns übermittelt. Noch einfacher geht es, wenn Ihre Laborabrechnungssoftware in der Lage ist, Daten an die Import-Schnittstelle zu übergeben.

 

So einfach geht die Garantiefallabwicklung

Wenn der Zahnarzt einen Mangel an der zahntechnischen Versorgung feststellt, rufen Sie einfach in VARIODATA den entsprechenden Datensatz auf und drucken die Schadenformulare aus.

Der Patient kann sofort wie gewohnt behandelt werden. Nach Abschluss der Behandlung rechnet der Zahnarzt die entstehenden Kosten mit der Krankenversicherung des Patienten ab und übersendet die Abrechnungen gemeinsam mit seiner Liquidation an Sie zurück.

Jetzt müssen Sie nur noch Ihre Schadenmeldung beilegen und an uns übersenden. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der Unterlagen das Regulierungsschreiben. Daraus geht exakt hervor, welchen Betrag wir bzw. der Versicherer an Sie überweist und welchen Anteil Sie als Garantiegeber an den Zahnarzt weitergeben müssen.