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Datenschutz ist für Versicherungsmakler seit jeher selbstverständlich – nicht erst seit der Erfindung der DSGVO. Warum? Weil ein Versicherungsmakler als Sachwalter (Interessenvertreter) des Versicherungsnehmers gegenüber der versicherungswirtschaft wesentlich mehr (vertrauliche) Informationen verarbeiten muß, als ein gebundener Versicherungsvermittler.

Die DSGVO begrüßen wir als längst überfällige Antwort auf die technischen Entwicklungen der heutigen Zeit, in der Datenschutz nicht mehr nur bedeutet, Informationen für sich zu behalten, sondern Sie auch vor unbefugtem Zugriff und Mißbrauch zu Schützen.  

Auch wenn mit der DSGVO mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, für die von Facebook, Google, Schufa und Co gesammelten Datenmengen sind es angemessene Geschütze … denn die wenigsten Verbraucher können auch nur ansatzweise einschätzen, welche Auswirkung die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Kreditentscheidungen, Wahl- und Kaufverhalten oder sogar seinen Arbeitsplatz haben kann.

Um die DSGVO-Pflichten bezüglich der Zusammenarbeit mit uns zu erfüllen, stehen Ihnen die folgenden Dokumente zur Verfügung:

  • Information und Einwilligungserklärung zum Datenschutz
  • Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. Artikel 28 DSGVO
  • DATENSCHUTZFOLGEABSCHÄTZUNG (DSFA) nach Art. 35 Abs. 3 b) DSGVO (Stand 24.05.2018)