Existenzgründer und Selbstständige mit geringem Unternhemensgewinn profitieren von GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG.

Für viele Unternehmer war die gesetzliche Krankenversicherung bisher unbezahlbar. Mit dem Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) sollen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder komplett paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bzw. Rentnern und Rentenversicherung getragen werden. Selbstständige mit geringem Einkommen werden erheblich entlastet und Beitragsschulden abgebaut. Das Gesetz soll im Wesentlichen zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Freiwillig versicherte Selbstständige werden ab dem kommenden Jahr bei den Mindestbeiträgen den übrigen freiwillig Versicherten gleichgestellt. Die einheitliche Mindestbemessungsgrundlage 2019 für freiwillig Versicherte und Selbstständige soll bei 1.038,33 Euro monatlich liegen. „Damit wird der Mindestbeitrag für die Gesetzliche Krankenversicherung mehr als halbiert, auf rund 160 Euro im Monat“, wie das Bundesministerium für Gesundheit auf seiner Internetseite https://www.bundesgesundheitsministerium.de/versichertenentlastungsgesetz.html#c13239 mitteilt.