In der Kfz-Versicherungs-Wechselsaison zum Jahresende stellt sich immer wieder die Frage: Nächstes Jahr weiter mit Vollkasko oder nur Teilkasko?
Früher galt es fast schon wie ein Gesetz: Nach 3 Jahren Vollkasko kündigen. Falsch. Schon immer. Denn die Entscheidung, wann eine Vollkasko sinnvoll ist oder nicht, hängt nicht vom Alter des Fahrzeuges ab, sondern von seinem Wiederbeschaffungswert, der Beitragsdifferenz und der finanziellen Situation des Eigentümers. Denn auch in der Kfz-Versicherung gilt das (ungeschriebene) Gesetz: Wer wenig Geld hat, braucht viel Versicherung. Sollten Sie über ausreichende Liquidität verfügen, um jederzeit ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug anschaffen zu können, können Sie das Risiko selbst tragen und die Kosten für die Vollkaskoversicherung getrost sparen.
Grundsätzlich sollte man sich jedoch über eines im Klaren sein: Ein kleiner selbstverschuldeter Auffahrunfall kostet heute schnell 3.500,- Euro – egal wie alt das Fahrzeug ist. Allein eine beschädigte Stoßstange eines bayerischen Mittelklassefahrzeugs mit Sportpaket liegt bei etwas über 2.000,- Eur inklusive Lackierung und Montage. Summen, die eindeutig für eine Vollkaskoversicherung sprechen, selbst wenn der Wert das Fahrzeugs nur noch bei EUR 5.000.- liegt. Bleibt die Frage, wie hoch ist die Beitragsdifferenz zwischen Voll- und Teilkasko?
Nehmen wir als klassisches Beispiel Zahntechnikermeister Heinz K. und seinen geliebten Golf GTI, Baujahr 2009 und im Moment 109.000km gelaufen. Nächstes Jahr wird das gute Stück 10 Jahre alt. Ein verständlicher Gedanke, die Vollkasko- in eine Teilkaskoversicherung umzuwandeln.
Aber der Gedanke ist falsch, wie sich nach Prüfung herausstellt: Das Fahrzeug hat trotz seines Alters und der wenigen Extras immer noch einen Wert von knapp unter 10.000,- Euro. Da Herr K. die letzten 30 Jahre unfallfrei gefahren ist, profitiert er von einem Sondereffekt in der Beitragsberechnung von Kfz-Versicherungen und würde lediglich etwas mehr als 50,- Euro durch den Wegfall der Vollkasko sparen.
Dieser Effekt ist leicht erklärt: Bei der Berechnung der Vollkaskoprämie wird der individuelle Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigt. Da die Teilkaskoversicherung nur Risiken umfaßt, die nicht vom Fahrer des Fahrzeugs verursacht werden (Brand-, Diebstahl-, Glas- und Wildschäden) wird der individuelle Schadenfreiheitsrabatt hier nicht berücksichtigt. Das hat zur Folge, dass der Beitragsunterschied bei Fahrzeugen, die in sehr hohen Teilkaskotypklassen (zum Beispiel weil sie häufig gestohlen werden), gleichzeitig aber in niedrigen Vollkaskotypklassen eingestuft sind (weil Sie wie zum Beispiel Cabrios seltener in Unfälle verwickelt sind), sehr gering ausfallen kann.
So treffen Sie die richtige Entscheidung:
- Ermitteln Sie den Marktwert Ihres Fahrzeuges (ganz einfach z.B. bei Mobile.de http://www.mobile.de oder anderen Gebrauchtwagenbörsen)
- Bitten Sie Ihren Versicherungsmakler oder Ihren Versicherer um ein Angebot mit und ohne Vollkasko, eventuell zusätzlich um ein Angebot mit einer höheren Selbstbeteiligung.
Mit diesen Zahlen können Sie für sich beurteilen, ob es sinnvoll ist, auf den umfaßenden Schutz der Vollkasko zu verzichten.